FAQ's zum Webcare-Toolkit

Fragen & Antworten zum Webcare-Toolkit

Seit kurzem bieten wir Ihnen das Webcare-Toolkit an, welches die bisherigen „Sicherheitsupdates“ und Aktualisierungen ergänzt. Wir übernehmen dabei die Verantwortung, dass datenschutzrelevante Themen für WordPress zukünftig korrekt umgesetzt werden. Auslöser für diese Neuerung sind die Anpassungen im schweizerischen Datenschutzgesetz, welche ab September 2023 in Kraft treten. Hierbei stellen sich viele Fragen, welche wir, im Rahmen unserer Zuständigkeit beantworten.

Bei Fragen zum Datenschutzrecht, wenden Sie sich bitte an Ihren CIO, Rechtsvertreter oder unseren Datenschutzpartner, sartorial rechtsanwälte ag.

Frage 1: Ist das Webcare-Toolkit mit allen WordPress-Themes und Plugins kompatibel?

Antwort: Das Webcare-Toolkit ist so konzipiert, dass es mit den meisten gängigen WordPress-Themes und Plugins kompatibel ist. Es kann nahtlos in Ihre bestehende Website integriert werden.

Frage 2: Muss ich technisch versiert sein, um das Webcare-Toolkit zu verwenden?

Antwort: Das Webcare-Toolkit wird von uns installiert und komplett durch uns bewirtschaftet. Sie müssen für die Verwendung deshalb keine besonderen technischen Kenntnisse haben. Sie erhalten einen monatlichen Bericht per Mail als PDF über die Ergebnisse unserer Arbeit.

Frage 3: Welche Unterstützung bietet das Webcare-Toolkit bei Sicherheitslücken im Wordpress?

Antwort: Das Webcare-Toolkit bietet eine Überwachungsfunktion, mit der wir potenzielle Sicherheitslücken erkennen können. Sie erhalten von uns einen monatlichen Bericht zu Sicherheitslücken, Updates, Auffälligkeiten in der Installation per E-Mail (als PDF).

Frage 4: Kann das Webcare-Toolkit auch für mehrsprachige Websites verwendet werden?

Antwort: Ja, das Webcare-Toolkit ist mit mehrsprachigen WordPress-Websites kompatibel. Hierfür nutzen Sie einfach «WordPress-Fernwartung Plus».

Frage 5: Weshalb sollte ich das Webcare-Toolkit gerade jetzt verwenden?

Antwort: Die Schweiz wird ihr neues Datenschutzgesetz im September 2023 in Kraft setzen. Dieses tritt ohne Umsetzungsfrist in Kraft und Datenschutzverstösse könnten danach sofort geahndet werden. Wenn Sie online Werbeprojekte realisieren, sind Sie von den neuen Regelungen direkt betroffen.

Frage 6: Welche (Haupt-)Unterschiede hat das schweizerische Datenschutzgesetz (DSG) im Vergleich zur europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)?

Antwort:

  • Grundsatz: keine Einwilligung für Beschaffung der Daten nötig
  • Busse an natürliche Personen bis CHF 250’000.-
  • Nur Empfehlung für eine Datenschutzbeauftragte Person
  • Meldung von Leaks nur, wenn hohes Risiko für betroffene Person
  • Einwilligung für Profiling nur bei hohem Risiko
  • Busse nur bei Vorsätzlichkeit

Es ist wichtig, dass Sie sich JETZT mit dem aktuellen Datenschutz in Ihrem Unternehmen auseinandersetzen. Prüfen Sie deshalb jetzt Ihre internen Prozesse, Richtlinien, Verträge und Datenschutzerklärungen auf die Konformität mit dem neuen Gesetz, der Datenschutz sollte fortan in Ihrer Geschäftstätigkeit einen festen Platz haben.

Frage 7: Bietet das Webcare-Toolkit auch Unterstützung bei SEO-Optimierung?

Antwort: Nein, das Webcare-Toolkit bietet keine Funktionen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO). Wir helfen Ihnen aber gerne dabei, Ihre Website für Suchmaschinen besser sichtbar zu machen.

Haben Sie weitere Fragen zum Webcare-Toolkit?

Reservieren Sie uns unter https://www.klaroweb.ch/terminbuchung/ ganz bequem einen Termin in meiner Agenda und lassen Sie uns miteinander sprechen. Ich freue mich auf unseren Austausch.

Stephan Marcinek
Geschäftsführer der Klaroweb GmbH

Informationen zum Webcare-Toolkit (PDF)

Datenschutz - Webcare-Toolkit

Datenschutz: Mit dem Webcare-Toolkit sind Sie auf der sicheren Seite

Im Zuge der Änderungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes, empfehlen wir unseren Kunden verschiedene Massnahmen, welche im direkten Zusammenhang mit dem neuen Datenschutzgesetz stehen. Wir übernehmen dabei die Verantwortung, dass datenschutzrelevante Themen für WordPress korrekt umgesetzt werden. Unsere Massnahmen orientieren sich zudem an den Vorgaben der europäischen DSGVO.

Was müssen Sie jetzt tun? Entscheiden Sie, wie Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen umsetzen. Wir unterstützen Sie gerne in Bezug auf unsere Weblösungen und stellen sicher, dass Sie technisch auf dem neusten Stand sind. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Datenschutz auch den Rest Ihres Unternehmens betrifft und keine rein webbasierte Thematik ist. Falls Sie Fragen zum Webcare-Toolkit haben, nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf, oder buchen Sie das Webcare-Toolkit direkt hier.

HABEN SIE FRAGEN ZUM THEMA DATENSCHUTZ?

Bei Fragen zum Datenschutzrecht, wenden Sie sich bitte an Ihren CIO, Rechtsvertreter oder unseren Datenschutzpartner:

sartorial rechtsanwälte ag
Arbon, St. Gallen, Wil, Weinfelden, Winterthur
info@sartorial.ch, +41 71 230 30 30
www.sartorial.ch

Die wirklich grossen Dinge geschehen, weil jemand mehr tut, als er muss.

Die Klaroweb GmbH unterstützt Firmen und Institutionen in allen Disziplinen, welche in direkter oder indirekter Weise mit dem Thema «Digitalisierung» in Zusammenhang stehen. Wir sind für Sie da, damit Sie sich auf Ihre eigenen Talente & Qualitäten konzentrieren können.

Stephan Marcinek & Team

Webcare-Toolkit

Die vernünftige Lösung für Datenschutz, Sicherheit, Performance & Co

Webcare-Toolkit buchen

Massnahmen zum Datenschutz - Cookiefreie Besucheranalyse

Schweizerisches Datenschutzgesetz:
Cookiefreie Besucheranalyse als Alternative zu Google Analytics

Im Zuge der Änderungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes, bieten wir unseren Kunden verschiedene Massnahmen, welche im direkten oder erweiterten Zusammenhang mit dem neuen schweizerischen Datenschutzgesetz stehen. Möglichkeiten, mit welchen wir Sie bei der Umsetzung Ihrer datenschutzrelevanten Anpassungen unterstützen können. Im Fokus stehen dabei verschiedene Massnahmen zu Datenschutz, Datensicherheit & Performance für Ihre WordPress Webseite beziehungsweise Ihren Online-Shop.

Fürs Besucher-Tracking auf Ihrer Website bieten wir Ihnen eine echte Alternative zu Google Analytics. Eine leistungsstarke Webanalyseplattform, die Ihre Daten und die Privatsphäre Ihrer Kunden gleichermassen schützt. Mit dieser Massnahme erfüllen Sie auch zukünftige Vorgaben des schweizerischen Datenschutzgesetzes und der europäischen DSGVO.

Kundeninformation zum neuen Datenschutzgesetz

Cookiefreie Besucheranalyse & Tracking (selbstgehostet)

Mit Matomo, erhalten Sie die volle Kontrolle über Dateneigentum und Datenschutz, also die Möglichkeit, die Privatsphäre Ihrer Benutzer zu schützen

Matomo ist prinzipiell eine kostenlose Software, als selbstgehostetes Trackingtool wissen Sie jedoch, wo Ihre Daten gespeichert sind und was mit ihnen passiert

Die Vorgaben des schweizerischen Datenschutzgesetzes und der europäischen DSGVO werden durch eine cookiefreie Besucheranalsyse erfüllt

Ihre bisherigen Google Analytics-Daten müssen Sie dabei nicht opfern, da wir Ihre GA-Daten direkt in Ihr Matomo importieren können

  • Keine Einwilligung durch Nutzer nötig
  • Inkl. erweitertem Ecommerce-Tracking
  • Ladegeschwindigkeit der Seite wird nicht belastet
  • Import von Google-Analytics und Rückspielungsmöglichkeit zu Google Ads

Einrichtung als selbstgehostetes Trackingtool auf unserem Server: CHF 300.- / einmalig

Cookiefreie Besucheranalyse & Tracking

(selbstgehostet)
CHF 40.-Monat
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HABEN SIE FRAGEN ZUM THEMA DATENSCHUTZ?

Bei Fragen zum Datenschutzrecht, wenden Sie sich bitte an Ihren CIO, Rechtsvertreter oder unseren Datenschutzpartner:

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Arbon, St. Gallen, Wil, Weinfelden, Winterthur
info@sartorial.ch, +41 71 230 30 30
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Die wirklich grossen Dinge geschehen, weil jemand mehr tut, als er muss.

Die Klaroweb GmbH unterstützt Firmen und Institutionen in allen Disziplinen, welche in direkter oder indirekter Weise mit dem Thema «Digitalisierung» in Zusammenhang stehen. Wir sind für Sie da, damit Sie sich auf Ihre eigenen Talente & Qualitäten konzentrieren können.

Stephan Marcinek & Team

Webcare-Toolkit

Die vernünftige Lösung für Datenschutz, Sicherheit, Performance & Co

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Massnahmen zu Datenschutz, Datensicherheit & Performance für Wordpress Webseiten & Online-Shops

Neues Datenschutzgesetz: Datenschutz, Datensicherheit, Performance & Co

Im Zuge der Änderungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes, bieten wir unseren Kunden neue Massnahmen, welche im direkten oder erweiterten Zusammenhang mit dem neuen schweizerischen Datenschutzgesetz stehen. Im Fokus stehen dabei verschiedene Massnahmen zu Datenschutz, Datensicherheit & Performance für Ihre WordPress Webseite beziehungsweise Ihren Online-Shop. Unsere Massnahmen richten sich dabei auch nach der europäischen DSGVO.

Verglichen mit den vergangenen Jahren bieten wir Ihnen mit unserem Webcare-Toolkit drei zentrale Neuerungen an:

  • Sie erhalten von uns einen monatlichen Bericht zu Updates, Sicherheitslücken, Auffälligkeiten in der Installation per E-Mail (als PDF) zu den durchgeführten Aktionen.
  • Monatliches Datenschutzaudit: Vollständiger Scan und kontinuierliche Überwachung inkl. PDF-Dokument mit Analyse
  • Automatische Aktualisierung von Impressum & Datenschutzerklärung bei allen wichtigen Änderungen

Webcare-Toolkit: WordPress-Fernwartung für einfache Websites

  • Updates: Mehrmals tägliche Überprüfung auf Updates des WordPress-Core (Haupt-Systemdateien), der Plugins, der Themes und der Übersetzungsdateien
  • Backups: Ausgefeilte Backupstrategie mit separaten und zeitlich versetzten Backups auf Datenbank- und Dateiebene mit Transfer auf externen Cloudserver in Deutschland
    • 1x / Tag: komplette Sicherung der Dateien
    • 3x / Tag: Sicherung der Datenbank (bleibt für 7 Tage)
    • 1 Monat lang behalten wir 1 komplette Sicherung der gesamten Seite
  • Sicherheit: Regelmässige Überprüfung auf Sicherheitslücken und Auffälligkeiten in der Installation
  • Überwachung: Die Ausfallüberwachung findet in Echtzeit (minütlicher Ping auf Ihre Seite) statt
    Supportanfragen direkt aus dem WordPress-Backend
  • Dokumentation für den Kunden: Monatlicher Bericht per E-Mail als PDF zu den durchgeführten Aktionen

WordPress-Fernwartung

für einfache Websites
CHF 65.-Monat
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Webcare-Toolkit: WordPress-Fernwartung Plus – für anspruchsvollere Websites & Online-Shops

Sämtliche Leistungen der „WordPress-Fernwartung“, jedoch für:

  • Mehrsprachige Webseiten
  • Webseiten mit integriertem Buchungstool
  • Webseiten mit zusätzlichen Datenbanken
  • Websites mit individuellen Programmierungen
  • Online-Shops (WooCommerce)

WordPress-Fernwartung Plus

für anspruchsvollere Websites & Online-Shops
CHF 95.-Monat
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Webcare-Toolkit: Datenschutz-Addon

(nur zur Fernwartung zubuchbar)

  • Monatliches Datenschutzaudit: Vollständiger Scan und kontinuierliche Überwachung inkl. PDF-Dokument mit Analyse
  • Cookie-Consent Tool: Nutzung kostenpflichtiges Cookie-Consent-Tool inkl. Einbindung, Konfiguration und datenschutzkonformer Nutzung von externen Diensten (inkl. Plugin-Lizenz)
  • Auto-Update Impressum & Datenschutzerklärung: Automatisch aktualisiert bei allen wichtigen Änderungen durch erecht24
  • Antispam-Captcha: Anbindung an unser selbst gehostetes System als Spamschutz für beliebig viele Formulare und Registrierungen

Einrichtung, inkl. Überarbeitung und Kontrolle aller Datenschutz relevanten Themen:

  • Cookies
  • externe Dienste
  • Schriften

Kosten: CHF 300.- / einmalig
> inkl VORHER-Nachher-Scan

Datenschutz-Addon

(nur zur Fernwartung buchbar)
CHF 60.-Monat
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Webcare-Toolkit: Performance-Addon

(nur zur Fernwartung zubuchbar)

  • Website-Caching: Professionelles Caching Plugin inkl. Lizenzkosten und Setup, passend zum Hosting und in Verbindung zur Bildkomprimierung
  • Bilderkomprimierung: Automatische Bildkomprimierung inkl. Umwandlung in WebP (auf Wunsch) ohne Datenlimit über die gesamte Laufzeit. WebP ist ein modernes Bildformat, das eine hervorragende verlustfreie und auch verlustbehaftete Komprimierung für Bilder im Web bietet

Performance-Addon

(nur zur Fernwartung buchbar)
CHF 30.-Monat
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Cookiefreie Besucheranalyse & Tracking

mit Matomo als selbstgehostetes Trackingtool auf unserem Server

Ausgangslage: Bis anhin nutzen die meisten Unternehmen Google Analytics, ein Tracking-Tool von Google, welches (aktuellen Schätzungen zufolge) weltweit einen Marktanteil von fast 80 Prozent hat. Ein Grund des Erfolges ist die kostenlose Nutzung für kleine und mittlere Websites und die sehr weitreichende Funktionalität zur detaillierten Vermessung des Nutzerverhaltens auf Webseiten. Der Einsatz von Google Analytics ist in Hinsicht auf Datenschutz allerdings sehr problematisch, da der Einsatz von Google Analytics mit den EU-Datenschutzstandards nicht vereinbar ist. Das Entfernen von Google Analytics bedeutet nicht, dass Unternehmen nun vollständig auf das Tracking verzichten müssen. Es gibt gute Alternativen zu Google Analytics, darunter Matomo.

Matomo-Tracking (bei uns gehostet)

Mit Matomo, erhalten Sie die volle Kontrolle über Dateneigentum und Datenschutz, also die Möglichkeit, die Privatsphäre Ihrer Benutzer zu schützen.
Matomo ist prinzipiell eine kostenlose Software, als selbstgehostetes Trackingtool wissen Sie jedoch, wo Ihre Daten gespeichert sind und was mit ihnen passiert.
Die Vorgaben des schweizerischen Datenschutzgesetzes & der europäischen DSGVO werden durch eine cookiefreie Besucheranalyse erfüllt.
Ihre bisherigen Google Analytics-Daten müssen Sie dabei nicht opfern, da wir Ihre GA-Daten direkt in Ihr Matomo importieren können

  • Keine Einwilligung durch Nutzer nötig
  • inkl. erweitertem Ecommerce-Tracking
  • Import von Google-Analytics und Rückspielungsmöglichkeit zu Google Ads

Kosten: CHF 300.- / einmalig
> inkl Import aus Google Analytics

Matomo-Tracking

(bei uns gehostet)
CHF 40.-Monat
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HABEN SIE FRAGEN ZUM THEMA DATENSCHUTZ?

Bei Fragen zum Datenschutzrecht, wenden Sie sich bitte an Ihren CIO, Rechtsvertreter oder unseren Datenschutzpartner:

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Arbon, St. Gallen, Wil, Weinfelden, Winterthur
info@sartorial.ch, +41 71 230 30 30
www.sartorial.ch

Die wirklich grossen Dinge geschehen, weil jemand mehr tut, als er muss.

Die Klaroweb GmbH unterstützt Firmen und Institutionen in allen Disziplinen, welche in direkter oder indirekter Weise mit dem Thema «Digitalisierung» in Zusammenhang stehen. Wir sind für Sie da, damit Sie sich auf Ihre eigenen Talente & Qualitäten konzentrieren können.

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Webcare-Toolkit

Die vernünftige Lösung für Datenschutz, Sicherheit, Performance & Co

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Das neue Datenschutzgesetz in sechs Schritten

DATENSCHUTZ

Das neue Datenschutzgesetz in sechs Schritten.

PDF ansehen

MEHR DATENSCHUTZ: WARUM JETZT?

Sie erhalten diese Information, weil Sie mit uns zusammen ein Webprojekt realisieren und im Internet auftreten. Die Schweiz wird nun mit der EU gleichziehen und ihr neues Datenschutzgesetz im September 2023 in Kraft setzen. Durch Ihren Auftritt im Internet betrifft Sie das neue Datenschutzgesetz auf jeden Fall. Wir wollen Ihnen deshalb hier rechtzeitig, kurz und knapp das Wichtigste zum neuen Gesetz mit auf den Weg geben.

WELCHE DATEN? WAS HEISST BEARBEITEN?

Das Gesetz regelt die Bearbeitung von Personendaten. Personendaten sind dabei alles, was sich vage mit einem bestimmten Menschen verknüpfen lässt. Auch die IP-Adresse oder Adresse eines Wohnblocks kann ein Personendatum darstellen. Alles, was Sie mit diesen Daten machen, gilt als Bearbeitung, auch nur das Anzeigen auf einem Bildschirm oder das Abspeichern auf einer Festplatte. Gehen Sie deshalb davon aus, dass Sie in Ihrem Unternehmen einiges an Personendaten bearbeiten.
Nicht darunter fällt die rein persönliche Nutzung von Daten (Beispiel: Persönliche Notizen oder Kontaktlisten).

Nicht darunter fällt die rein persönliche Nutzung von Daten (Beispiel: Persönliche Notizen oder Kontaktlisten).

WAS KÖNNEN ANDERE VON MIR FORDERN?

Informationspflicht: Vorab ist eine aktuelle Datenschutzerklärung notwendig. Fragen Sie sich deshalb zuerst: Ist so eine Erklärung vorhanden und auf Ihrer Website für jeden Nutzer einfach zugänglich? Ist Ihnen bewusst, wo Sie bzw. Ihr Hoster die Daten Ihrer Nutzer speichert (bspw. im
In-, Ausland)?
Dokumentationspflicht: Dokumentieren Sie Ihren Umgang mit Personendaten (bspw. in einem Verzeichnis, ab 250 Mitarbeitenden ist das sogar zwingend!). So können Sie jederzeit Rechenschaft ablegen.

Auskunftspflicht: Stellen Sie sicher, dass Sie Anfragen einer betroffenen Person innerhalb von 30 Tagen beantworten können. Die Daten müssen auf Verlangen hin berichtigt oder gelöscht werden können. Für die Auskunftspflicht gibt es diverse Ausnahmen, nicht alles muss beantwortet werden.

WAS SOLLTE ICH VORKEHREN?

Datensicherheit: Stellen Sie die technische Sicherheit rund um Computer und Internet in Ihrem Unternehmen sicher: Virenschutz, Firewall, Passwortschutz. Achten Sie auch auf organisatorische Sicherheitsmassnahmen: Bspw. regelmässige Schulungen der Mitarbeitenden über die Gefahr von Datenverlust bzw. -diebstahl durch Hacking oder Phishing-Mails.

Archiv: Überlegen Sie sich, was Sie an Personendaten wirklich brauchen und brauchen dürfen:
Speichern Sie nur, was nötig ist. Löschen Sie Personendaten, welche nicht mehr benötigt werden oder mutmasslich falsch sind.

Durch ein sauberes Archiv können Sie viele Risiken stark minimieren. Gleichzeitig erleichtert es Ihnen, der erwähnten Auskunftspflicht nachzukommen.

WAS KANN ICH VON ANDERN FORDERN?

Mit dem neuen Datenschutzgesetz sind Sie für die Personendaten verantwortlich, gerade auch dann, wenn Sie diese an Dritte weitergeben. Hält sich ein Vertragspartner oder Dienstleister nicht an das neue Gesetz, können Sie dafür haftbar gemacht werden. Fragen Sie sich daher: Sind Ihnen sämtliche Vertragspartner und Dienstleister bekannt? Denken Sie bspw. an eingebundene Drittdienste wie Google Maps oder Google Analytics, Newsletterversand oder Cloud-Speicherlösungen. Sind die Verantwortlichkeiten vertraglich geregelt (Datenschutzklausel)?

WER IST VERANTWORTLICH?

Neu kann mit Bussen bis zu CHF 250‘000 bestraft werden, wer gegen den Datenschutz verstösst. Die Bussenhöhe fällt im Vergleich zum Ausland eher tief aus, da in der Schweiz der Mensch und nicht das Unternehmen gebüsst werden soll (zudem wird die Busse den persönlichen Verhältnissen angepasst). Es haften also jene Personen, welche aufgrund ihrer Stellung und ihrer Befugnisse tatsächlich Einfluss auf das Unternehmen ausüben können, bspw. die Verwaltungsräte. Das Unternehmen wird nur gebüsst, wenn die handelnde Person aufgrund mangelnder Organisation nicht oder nur mit unverhältnismässigem Ermittlungsaufwand festgestellt werden kann.

EXKURS: EINWILLIGUNG NOTWENDIG?

Die Einwilligung der betroffenen Person in die Bearbeitung ihrer Daten ist – im Gegensatz zum EU-Recht – grundsätzlich weiterhin nicht notwendig.
Als Faustregel für eine zulässige Datenbearbeitung gilt: Sie dürfen Daten zwar ohne Einwilligung der betroffenen Person, aber nur zu einem ganz bestimmten Zweck und nur so lange bearbeiten, als dies notwendig ist. Sammeln und Speichern von Daten auf Vorrat ist nicht erlaubt.

FAZIT

Es ist wichtig, dass Sie sich frühzeitig mit dem aktuellen Datenschutz in Ihrem Unternehmen auseinandersetzen, um rechtzeitig Massnahmen ergreifen und umsetzen zu können. Das neue Datenschutzgesetz tritt ohne Umsetzungsfrist in Kraft und Datenschutzverstösse könnten danach sofort geahndet werden.
Prüfen Sie deshalb jetzt Ihre internen Prozesse, Richtlinien, Verträge und Datenschutzerklärungen auf die Konformität mit dem neuen Gesetz. Der Datenschutz sollte fortan in Ihrer Geschäftstätigkeit einen festen Platz haben.

Wir unterstützen Sie gerne in Bezug auf unsere Weblösungen und stellen sicher, dass Sie technisch auf dem neusten Stand sind. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Datenschutz auch den Rest Ihres Unternehmens betrifft und keine rein webbasierte Thematik ist.

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Bei Fragen zum Datenschutzrecht, wenden Sie sich bitte an Ihren CIO, Rechtsvertreter oder unseren Datenschutzpartner:

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Arbon, St. Gallen, Wil, Weinfelden, Winterthur
info@sartorial.ch, +41 71 230 30 30
www.sartorial.ch

Die wirklich grossen Dinge geschehen, weil jemand mehr tut, als er muss.

Die Klaroweb GmbH unterstützt Firmen und Institutionen in allen Disziplinen, welche in direkter oder indirekter Weise mit dem Thema «Digitalisierung» in Zusammenhang stehen. Bei Klaroweb erwartet Sie nämlich eine gesunde Mischung aus Web- & Grafikdesign, Social Media-Kommunikation und Programmierung, gepaart mit mehr als 20 Jahren Management-Erfahrung in verschiedenen Institutionen. Wir sind für Sie da, damit Sie sich auf Ihre eigenen Talente & Qualitäten konzentrieren können.

Haben Sie Fragen zum Thema? Ich helfe Ihnen gerne weiterNeu stehe ich Ihnen auch im LIVE-Chat auf unserer Website Frage und Antwort.

Stephan Marcinek
Inhaber der Klaroweb GmbH

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