Fragen & Antworten zum Webcare-Toolkit

Seit kurzem bieten wir Ihnen das Webcare-Toolkit an, welches die bisherigen „Sicherheitsupdates“ und Aktualisierungen ergänzt. Wir übernehmen dabei die Verantwortung, dass datenschutzrelevante Themen für WordPress zukünftig korrekt umgesetzt werden. Auslöser für diese Neuerung sind die Anpassungen im schweizerischen Datenschutzgesetz, welche ab September 2023 in Kraft treten. Hierbei stellen sich viele Fragen, welche wir, im Rahmen unserer Zuständigkeit beantworten.

Bei Fragen zum Datenschutzrecht, wenden Sie sich bitte an Ihren CIO, Rechtsvertreter oder unseren Datenschutzpartner, sartorial rechtsanwälte ag.

Frage 1: Ist das Webcare-Toolkit mit allen WordPress-Themes und Plugins kompatibel?

Antwort: Das Webcare-Toolkit ist so konzipiert, dass es mit den meisten gängigen WordPress-Themes und Plugins kompatibel ist. Es kann nahtlos in Ihre bestehende Website integriert werden.

Frage 2: Muss ich technisch versiert sein, um das Webcare-Toolkit zu verwenden?

Antwort: Das Webcare-Toolkit wird von uns installiert und komplett durch uns bewirtschaftet. Sie müssen für die Verwendung deshalb keine besonderen technischen Kenntnisse haben. Sie erhalten einen monatlichen Bericht per Mail als PDF über die Ergebnisse unserer Arbeit.

Frage 3: Welche Unterstützung bietet das Webcare-Toolkit bei Sicherheitslücken im Wordpress?

Antwort: Das Webcare-Toolkit bietet eine Überwachungsfunktion, mit der wir potenzielle Sicherheitslücken erkennen können. Sie erhalten von uns einen monatlichen Bericht zu Sicherheitslücken, Updates, Auffälligkeiten in der Installation per E-Mail (als PDF).

Frage 4: Kann das Webcare-Toolkit auch für mehrsprachige Websites verwendet werden?

Antwort: Ja, das Webcare-Toolkit ist mit mehrsprachigen WordPress-Websites kompatibel. Hierfür nutzen Sie einfach «WordPress-Fernwartung Plus».

Frage 5: Weshalb sollte ich das Webcare-Toolkit gerade jetzt verwenden?

Antwort: Die Schweiz wird ihr neues Datenschutzgesetz im September 2023 in Kraft setzen. Dieses tritt ohne Umsetzungsfrist in Kraft und Datenschutzverstösse könnten danach sofort geahndet werden. Wenn Sie online Werbeprojekte realisieren, sind Sie von den neuen Regelungen direkt betroffen.

Frage 6: Welche (Haupt-)Unterschiede hat das schweizerische Datenschutzgesetz (DSG) im Vergleich zur europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)?

Antwort:

  • Grundsatz: keine Einwilligung für Beschaffung der Daten nötig
  • Busse an natürliche Personen bis CHF 250’000.-
  • Nur Empfehlung für eine Datenschutzbeauftragte Person
  • Meldung von Leaks nur, wenn hohes Risiko für betroffene Person
  • Einwilligung für Profiling nur bei hohem Risiko
  • Busse nur bei Vorsätzlichkeit

Es ist wichtig, dass Sie sich JETZT mit dem aktuellen Datenschutz in Ihrem Unternehmen auseinandersetzen. Prüfen Sie deshalb jetzt Ihre internen Prozesse, Richtlinien, Verträge und Datenschutzerklärungen auf die Konformität mit dem neuen Gesetz, der Datenschutz sollte fortan in Ihrer Geschäftstätigkeit einen festen Platz haben.

Frage 7: Bietet das Webcare-Toolkit auch Unterstützung bei SEO-Optimierung?

Antwort: Nein, das Webcare-Toolkit bietet keine Funktionen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO). Wir helfen Ihnen aber gerne dabei, Ihre Website für Suchmaschinen besser sichtbar zu machen.

Haben Sie weitere Fragen zum Webcare-Toolkit?

Reservieren Sie uns unter https://www.klaroweb.ch/terminbuchung/ ganz bequem einen Termin in meiner Agenda und lassen Sie uns miteinander sprechen. Ich freue mich auf unseren Austausch.

Stephan Marcinek
Geschäftsführer der Klaroweb GmbH

Informationen zum Webcare-Toolkit (PDF)